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   BSG, 23.05.1969 - 10 RV 273/66   

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BSG, 23.05.1969 - 10 RV 273/66 (https://dejure.org/1969,6875)
BSG, Entscheidung vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66 (https://dejure.org/1969,6875)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 (https://dejure.org/1969,6875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanspruch - Neufeststellung - Verhältnisänderung - Wechsel der Krankheitsursache

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Dies erfordert einerseits den Nachweis, dass die alte, früher bestehende Ursache für die PTBS als wesentlicher Faktor weggefallen ist, und andererseits, dass eine andere Ursache später an deren Stelle getreten ist (s bereits BSG Urteil vom 23.5.1969 - 10 RV 273/66 - juris RdNr 19; vgl auch BSG Urteil vom 29.11.1963 - 2 RU 46/58 - juris RdNr 33) .

    Für die Annahme einer Auswechslung der Verursachungsfaktoren reicht nicht die Behauptung, dass sich die Folgen einer PTBS mit zunehmendem Zeitablauf regelmäßig zurückentwickeln und daher automatisch nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine Verschiebung der Wesensgrundlage stattgefunden habe, so dass andere, unfallfremde Faktoren nunmehr allein wesentlich für die Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik und der daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen seien (vgl BSG Urteile vom 18.10.1960 - 11 RV 52/60 - BSGE 13, 89, 90 f = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG; vom 23.5.1969 - 10 RV 273/66 - juris RdNr 20 f und vom 27.1.1966 - 10 RV 731/63 - juris RdNr 15) .

  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VG 2/09

    Opferentschädigungsanspruch wegen psychischer Erkrankungsfolgen

    Unter Verschiebung der Wesensgrundlage wird grundsätzlich der nachträgliche Wechsel der Ursache bei unverändert gebliebenem Krankheitsbild verstanden (vgl. BSGE 13, 89 (91); BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 21).

    Dabei hat das BSG eine Art tatsächliche Vermutung formuliert (vgl. BSG, Urteil vom 23.05.1969 - 10 RV 273/66, Rn. 19): Würden, so das BSG, die gleichen Erscheinungen und Beschwerden, also die gleichen Zustände einer Normabweichung festgestellt, dann spreche die Gleichheit der Zustände dafür, dass sich auch an der Ursache dieser Krankheitserscheinungen nichts geändert habe.

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 5/96

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse iS. des § 48 Abs. 1 SGB X

    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des Bundessozialgerichts ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • SG Karlsruhe, 26.04.2016 - S 1 U 90/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen

    Dabei hat das BSG eine Art tatsächliche Vermutung formuliert (vgl. BSG v. 23.05.1969 - 10 RV 273/66 -, Rn. 19 ): würden danach die gleichen Erscheinungen und Beschwerden, also die gleichen Zustände einer Normabweichung festgestellt, dann spreche die Gleichheit der Zustände dafür, dass sich auch an der Ursache dieser Krankheitserscheinungen nichts geändert habe.
  • SG Frankfurt/Main, 21.07.2017 - S 23 U 112/13

    Wurde infolge eines Arbeitsunfalls der Anspruch auf Gewährung einer Rente nach

    Dabei hat das BSG eine Art tatsächliche Vermutung formuliert (vgl. BSG v. 23.05.1969 - 10 RV 273/66 -, Rn. 19 ): würden danach die gleichen Erscheinungen und Beschwerden, also die gleichen Zustände einer Normabweichung festgestellt, dann spreche die Gleichheit der Zustände dafür, dass sich auch an der Ursache dieser Krankheitserscheinungen nichts geändert habe.
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 6/95

    Schwerbehindertenrecht/Verfahrensrecht - Herabsetzung des GdB bei

    Der Senat weicht damit nicht von der Rechtsprechung des 8. Senats des BSG ab (Urteil vom 14. Februar 1973 - 8/7 RU 74/70 - BG 1973, 449) und gibt die Rechtsprechung des früher ebenfalls für das Versorgungsrecht zuständigen 10. Senats (Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66 - KOV 1970, 9) nicht auf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2016 - L 10 VE 63/13
    Werden die gleichen Erscheinungen und Beschwerden, d.h. die gleichen Zustände einer Normabweichung festgestellt, dann spricht die Gleichheit der Zustände dafür, dass sich auch an der Ursache dieser Krankheitserscheinungen nichts geändert hat (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 1969 - 10 RV 273/66, zitiert nach juris auch zum Folgenden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2005 - L 5 VG 6/03
    Unabhängig von der Besserung der Schädigungsfolgen ist die Rentenentziehung nach § 48 SGB X auch aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen sog. Verschiebung der Wesensgrundlage rechtmäßig gewesen (vgl. zur Verschiebung der Wesensgrundlage als rechtlich wesentliche Änderung i.S.d. § 48 SGB X: BSG, Urteil vom 23. Mai 1969 -10 RV 273/66-, Die Kriegsopferversorgung 1970, S. 9).
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